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Kontaktdaten:

 

Tel. +49 (0)4101 - 82 030 52

 

Fax: +49 (0)4101 - 5682268

 

Mobil: 0176 / 20 654 841

 

E-Mail: comfort.krankentransport@outlook.de

 

Bürozeiten: montags - samstags / 8 - 18 Uhr

Fahrtkostenübernahme

Pri­vat­per­so­nen:

Sie kön­nen unse­ren Ser­vice als Pri­vat­per­son nut­zen und die Fahrt bar oder per Rech­nung beglei­chen. Hier­für berech­nen wir im inner­städ­ti­schen Bereich eine Pau­scha­le. Für Fahr­ten außer­orts erstel­len wir Ihnen ein Pau­schal­an­ge­bot, das von der gefah­re­nen Kilo­me­ter­lauf­leis­tung abhän­gig ist. Um Ihnen ein Ange­bot zu erstel­len, benö­ti­gen wir fol­gen­de Anga­ben:

  • Gewünsch­ter Abhol­ort (Stra­ße, Haus­num­mer, PLZ und Wohn­ort), Datum und Uhr­zeit

  • Gewünsch­ter Ziel­ort (Stra­ße, Haus­num­mer, PLZ und Wohn­ort), Datum und Anga­ben zur Uhr­zeit

Wir berech­nen die gefah­re­nen Kilo­me­ter mit­tels eines Rou­ten­be­rech­nungs­pro­gramm immer von unse­rem jewei­li­gen Betriebs­stand­ort, über den von Ihnen gewünsch­ten Abhol­ort, den gewünsch­ten Ziel­ort und wie­der zurück bis zu unse­rem jewei­li­gen Betriebs­stand­ort. So ent­steht am Ende der Fest- bzw. Pau­schal­preis. Sie kön­nen sich im Vor­we­ge — z. B. bei goo­gle maps — über die Anzahl der gefah­re­nen Kilo­me­ter infor­mie­ren.

Kos­ten­über­nah­me der Kran­ken­kas­sen:

Wenn die Fahr­ten im Zusam­men­hang mit einer Leis­tung der Kran­ken­kas­se aus medi­zi­ni­scher Sicht zwin­gend not­wen­dig sind, über­neh­men die Kas­sen die Kos­ten. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen neben den Kos­ten zur sta­tio­nä­ren Behand­lung auch die Kos­ten für Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung über­nom­men wer­den. Ins­be­son­de­re betrifft dies z. B. Fahr­ten zur Strah­len­the­ra­pie, zur Che­mo­the­ra­pie und zur ambu­lan­ten Dia­ly­se­be­hand­lung.

Schwer­be­hin­der­te bekom­men die Kos­ten für Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung erstat­tet, wenn sie einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit dem Merk­zei­chen “aG” (außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung), “Bl” (blind) oder “H” (hilf­los) besit­zen oder die Pfle­ge­stu­fe 2 oder 3 nach­wei­sen kön­nen. Vor­aus­set­zung für eine Kos­ten­über­nah­me ist die zwin­gen­de medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit der Fahrt und die Geneh­mi­gung der Kran­ken­kas­se.

Auch wenn Sie kei­nen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit den rele­van­ten Merk­zei­chen haben, kann Ihre Kran­ken­kas­se bei Vor­lie­gen einer ver­gleich­bar schwe­ren Beein­träch­ti­gung der Mobi­li­tät Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung geneh­mi­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie beim Bun­des­ge­sund­heits­amt.

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