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Fahrtkostenübernahme
Privatpersonen:
Sie können unseren Service als Privatperson nutzen und die Fahrt bar oder per Rechnung begleichen. Hierfür berechnen wir im innerstädtischen Bereich eine Pauschale. Für Fahrten außerorts erstellen wir Ihnen ein Pauschalangebot, das von der gefahrenen Kilometerlaufleistung abhängig ist. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir folgende Angaben:
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Gewünschter Abholort (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort), Datum und Uhrzeit
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Gewünschter Zielort (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort), Datum und Angaben zur Uhrzeit
Wir berechnen die gefahrenen Kilometer mittels eines Routenberechnungsprogramm immer von unserem jeweiligen Betriebsstandort, über den von Ihnen gewünschten Abholort, den gewünschten Zielort und wieder zurück bis zu unserem jeweiligen Betriebsstandort. So entsteht am Ende der Fest- bzw. Pauschalpreis. Sie können sich im Vorwege — z. B. bei google maps — über die Anzahl der gefahrenen Kilometer informieren.
Kostenübernahme der Krankenkassen:
Wenn die Fahrten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind, übernehmen die Kassen die Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben den Kosten zur stationären Behandlung auch die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Insbesondere betrifft dies z. B. Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung.
Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), “Bl” (blind) oder “H” (hilflos) besitzen oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt und die Genehmigung der Krankenkasse.
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, kann Ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer vergleichbar schweren Beeinträchtigung der Mobilität Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsamt.

